Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Erwerb von Tickets für das Kronberg Open Air Festival
Die nachfolgenden Vertragsbedingungen („AGB“) gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Eintrittskarten („Ticket(s)“) bei dem KROAFestival Verein e.V., Burgweg 6, 61476 Kronberg im Taunus („Veranstalter“) oder vom Veranstalter autorisierten Dritten („autorisierte Verkaufsstellen“) begründet wird, insbesondere für den Besuch des Kronberg Open Air Festivals („Veranstaltung“) sowie den Zutritt und Aufenthalt auf einer Freifläche gegenüber des Gestüts Schafhof, Schwalbacher Str. 1, 61476 Kronberg im Taunus („Veranstaltungsgelände“). Im Hinblick auf die Lesbar- und Verständlichkeit verwenden wir die Begrifflichkeit „Kunde“. Sofern wir von Kunden sprechen, meinen wir damit jegliches Geschlecht.
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§ 1 Bezug von Tickets
(1) Bezug von Tickets: Tickets für die Veranstaltung des Veranstalters sind personalisiert und grundsätzlich nur beim Veranstalter oder bei Dritten zu beziehen, die vom Veranstalter ein Verkaufskontingent erhalten haben. Der Veranstalter behält sich vor, die für den Verkauf im Rahmen einer Veranstaltung und für den einzelnen Kunden zur Verfügung stehende Ticketzahl nach eigenem Ermessen zu beschränken sowie Ticketermäßigungen und/oder Vorzugsbedingungen zu gewähren oder zu verweigern. Sollten für den Erwerb von Tickets bei den autorisierten Verkaufsstellen zusätzlich zu diesen AGB abweichende Bestimmungen gelten, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Veranstalter diese AGB Vorrang.
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(2) Online-Verkauf: Bei der Online-Bestellung von Tickets über den Veranstalter wird ein individueller Link zum Abruf der Tickets über eine gesonderte Ticket-Verkaufsplattform erstellt. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis von dem Link erhalten. Der Kunde haftet für alle in diesem Zusammenhang eintretenden missbräuchlichen Nutzungen durch Dritte, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten. Im Fall einer Online-Bestellung eines Tickets gibt der Kunde mit dem dafür vorgesehenen Online-Befehl ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss mit dem Veranstalter ab. Der Veranstalter bestätigt dem Kunden den Eingang des Vertragsangebotes online.
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(3) Preis: Die Höhe des Ticketpreises richtet sich nach der geltenden Preisliste (www.kroa-festival.com/preisliste). Bestellungen von Tickets werden nur gegen Vorkasse und mit den akzeptierten Zahlungsmethoden bearbeitet. Zuzüglich zum Ticketpreis kann der Veranstalter dem Kunden im Fall eines Ticketversands die Versandkosten und/oder für Leistungen, die im Interesse des Kunden sind, eine angemessene Servicegebühr (z. B. Vorverkaufsgebühr) in Rechnung stellen.
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(4) Ermäßigung: Der Veranstalter vergibt an bestimmte Personen und/oder Personengruppen ermäßigte Tickets. Der Veranstalter stellt rechtzeitig Information darüber zur Verfügung, welche Personen und/oder Personengruppen ermäßigungsberechtigt sind. Für die jeweilige Ermäßigungsberechtigung ist der Tag maßgeblich, an dem die Veranstaltung stattfindet, für die ein Ticket bezogen wird. Der jeweils aktuelle offizielle Ermäßigungsnachweis ist beim Zutritt zum Veranstaltungsgelände mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
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(5) Kein Widerrufs- und Rücknahmerecht: Auch wenn der Veranstalter Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets. Umtausch und Rückerstattung sind grundsätzlich ausgeschlossen.
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§ 2 Versand von Tickets, Reklamationen
(1) Versand: Der Versand der Tickets erfolgt auf Kosten des Kunden, wobei der Veranstalter das Versandunternehmen auswählt. Für den postalischen Versand bestellte Tickets werden dem Kunden regelmäßig innerhalb von acht (8) Werktagen ab Versandbestätigung versendet.
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(2)Reklamation: Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar einen Mangel aufweisen, muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, in der Regel innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Versandbestätigung des Veranstalters (vgl. § 2 (1)) oder nach Erhalt der Tickets, spätestens jedoch sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung, in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder auf dem Postweg an die Kontaktadresse erfolgen. Bei Tickets und/oder Ticketbestellungen, die innerhalb der letzten sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung vorgenommen werden und/oder im Falle hinterlegter Tickets nach § 2 (2) hat die Reklamation unverzüglich zu erfolgen, im Übrigen gilt die vorherige Regelung entsprechend. Mängel sind insbesondere unzulässige Abweichungen von der Bestellung hinsichtlich Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort, fehlerhaftes Druckbild, fehlende wesentliche Angaben wie Veranstaltung oder Platznummer bei Tickets in Papierform und/oder sichtbare Beschädigung oder Zerstörung des Tickets. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Eingangspoststempel bzw. das Übertragungsprotokoll des Faxes oder der E-Mail. Bei berechtigter und rechtzeitiger Reklamation stellt der Veranstalter dem Kunden gegen Aushändigung des reklamierten Tickets kostenfrei ein neues Ticket aus. Die Regelungen zur Reklamation gelten ausdrücklich nicht für gemäß § 2 (5) abhandengekommene oder für die Zusendung nicht bestellter Tickets sowie nicht für Fälle, in denen der Reklamationsgrund nachweislich auf ein Verschulden seitens des Veranstalters zurückzuführen ist.
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Defekt: Im Fall eines technischen Defekts eines Tickets bzw. bei Schwierigkeiten im Rahmen der elektronischen Zugangskontrolle stellt der Veranstalter bei nachgewiesener Legitimation des Kunden unter Sperrung des alten Tickets ein neues Ticket aus oder schaltet das alte Ticket entsprechend frei.
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(3) Abhandenkommen: Der Veranstalter ist über das Abhandenkommen, d.h. jeden unfreiwilligen Verlust, von bei ihm erworbenen Tickets unverzüglich zu unterrichten. Der Veranstalter ist berechtigt, diese Tickets unmittelbar nach Anzeige des Abhandenkommens zu sperren. Im Fall des Abhandenkommens eines der elektronischen Zugangskontrolle unterliegenden Tickets erfolgt nach Anzeige des Abhandenkommens die Sperrung des Tickets und Legitimationsprüfung des Kunden sowie eine Neuausstellung des Tickets. Für die Neuausstellung wird vom Veranstalter eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben.
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§ 3 Verlegung, Absage und Abbruch
(1) Verlegung: Der Veranstalter behält sich das Recht zur Verlegung der Veranstaltung, von Veranstaltungsteilen sowie zu Programmänderungen vor. In allen Fällen behalten erworbene Tickets für verlegte Veranstaltungen oder Veranstaltungsteile ihre Gültigkeit, berechtigen den Kunden aber, vom Vertrag über den Ticketerwerb für die betroffene Veranstaltung oder Veranstaltungsteile zurückzutreten. Der Rücktritt durch den betroffenen Kunden ist in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder schriftlich auf dem Postweg zu erklären. Die betroffenen Kunden erhalten gegen Vorlage bzw. Übersendung des Original-Tickets auf eigene Rechnung den von der Verlegung betroffenen entrichteten Ticketpreis abzüglich angefallener Gebühren erstattet. Die endgültige Terminierung einer Veranstaltung gilt nicht als Verlegung im Sinne dieser Regelung, berechtigt den Kunden daher nicht zum Rücktritt, wenn bei Erwerb des Tickets die endgültige Terminierung noch nicht erfolgt war.
(2) Absage und Zuschauerausschluss: Im Falle einer Absage der Veranstaltung wird der Ticketpreis – gegen Vorlage des Original-Tickets innerhalb von vierzehn (14) Werktagen nach dem Termin der Veranstaltung – bei Angabe der Bankverbindung zum Nennwert abzüglich angefallener Gebühren erstattet. Bei einer Veranstaltung, die nach Maßgabe eines zuständigen Verbandes oder einer zuständigen Behörde ganz oder zum Teil unter Ausschluss von Zuschauern stattfinden muss, sind sowohl der Veranstalter als auch der betroffene Kunde berechtigt, vom Vertrag über den Ticketerwerb für die betroffene Veranstaltung zurückzutreten. Der Rücktritt durch den betroffenen Kunden ist in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder schriftlich auf dem Postweg zu erklären. Die betroffenen Kunden erhalten gegen Vorlage bzw. Übersendung des Original-Tickets auf eigene Rechnung den entrichteten Ticketpreis abzüglich angefallener Gebühren erstattet.
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(3) Abbruch und Wiederholung der Veranstaltung: Bei Abbruch einer Veranstaltung besteht kein Anspruch des Kunden auf Erstattung des entrichteten Ticketpreises, es sei denn, der Veranstalter hat den Abbruch zu vertreten. Im Fall einer Wiederholung der Veranstaltung, d.h. Neuansetzung einer bereits begonnenen und dann abgebrochenen Veranstaltung, gilt die Wiederholung als neue Veranstaltung; das Ticket für die ursprüngliche Veranstaltung besitzt hierfür keine Gültigkeit, es sei denn, der Veranstalter weist ausdrücklich auf eine Gültigkeit des Tickets auch für die Wiederholung hin. Im Fall der fortbestehenden Gültigkeit kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten (zur Rücktrittserklärung § 3 (1)). Der betroffene Kunde erhält gegen Vorlage bzw. Übersendung des Tickets auf eigene Rechnung an den Veranstalter den entrichteten Ticketpreis erstattet; Service- und Versandgebühren werden nicht erstattet.
§ 4 Nutzung und Weitergabe
(1) Zutrittsrecht: Der Veranstalter will den Zutritt zur Veranstaltung nicht jedem, sondern nur denjenigen Ticketinhabern gewähren, die Tickets als Kunde beim Veranstalter oder über einen unter § 1 Absatz 1 fallenden Dritten oder im Rahmen einer zulässigen Weitergabe nach § 4 (4) erworben haben. Bei der Verwendung eines ausgedruckten Ticktes muss dieses lesbar sein. Das Zutrittsrecht über das Legitimationsmittel Ticket endet mit dem erstmaligen Verlassen des Veranstaltungsgeländes. Kunden erhalten bei Zutritt und Nachweis eines gültigen und noch nicht eingelösten Ticktes ein Band an das Handgelenk. Dieses Band ist ein Legitimationsmittel für den erneuten Zutritt. Das Band ist nicht übertragbar. Bei jedem Zutritt zum Veranstaltungsgelände behält sich der Veranstalter vor, die Identität des Kunden erneut zu überprüfen. Im Falle eines Ticketerwerbs im Rahmen einer unzulässigen Weitergabe nach § 4 (3) besteht kein Zutrittsrecht. Der Veranstalter behält sich in diesem Fall eine Zutrittsverweigerung vor. Regressansprüche gegen den Veranstalter sind in diesem Fall ausgeschlossen. Zum Nachweis seiner Identität hat der Kunde ein amtliches Dokument (z. B. Personalausweis) mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
(2) Weitergabebeschränkung: Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung und zur Unterbindung der nicht autorisierten Ticketweitergabe, insbesondere zur Vermeidung von Ticketspekulationen, liegt es im Interesse des Veranstalters und der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.
(3) Unzulässige Weitergabe: Sofern dem Kunden individualisierte und ihm zuzuordnende Tickets ausgehändigt wurden, ist jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf von Tickets durch den Kunden untersagt. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt:
a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z. B. bei eBay, eBay Kleinanzeigen) und/oder bei nicht vom Veranstalter autorisierten Verkaufsplattformen in allgemein zugänglicher Form zum Kauf anzubieten und/oder zu veräußern;
b) Tickets zu einem höheren als dem entrichteten Ticketpreis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 10% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig;
c) Tickets an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben;
d) Tickets an Personen weiterzugeben, gegen die ein Zutrittsverbot besteht, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste;
e) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets.
Im Fall eines oder mehrerer Verstöße gegen die Regelung in § 4 (3) und/oder sonstiger unzulässiger Weitergabe von Tickets, ist der Veranstalter berechtigt, die betroffenen Tickets nicht an den betroffenen Kunden zu liefern, zu stornieren sowie dem Ticketinhaber entschädigungslos den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern bzw. ihn von der Veranstaltungsfläche zu verweisen.
(4) Zulässige Weitergabe: Eine private, nicht öffentliche Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in § 4 (3) vorliegt und der Kunde
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(i) den neuen Ticketinhaber auf die Geltung und den Inhalt dieser AGB sowie die notwendige Weitergabe von Informationen (z. B. auf Anforderung Vor- und Zuname) über den neuen Ticketinhaber an den Veranstalter nach dieser Ziffer ausdrücklich hinweist,
(ii) der neue Ticketinhaber sich durch den Erwerb und die Nutzung des Tickets mit der Geltung dieser AGB zwischen ihm und dem Veranstalter einverstanden erklärt und
(iii) der Veranstalter auf Anforderung unter Nennung des neuen Ticketinhabers, rechtzeitig über die Weitergabe des Tickets informiert wird oder der Veranstalter die Weitergabe an den neuen Ticketinhaber konkludent als zulässig erklärt hat. Bei der Weitergabe eines Tickets ist spätestens zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn eine Umpersonalisierung des Ticktes erforderlich. Für die Umpersonalisierung eines Tickets wird eine Servicegebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben. Die Anfrage der Umpersonalisierung ist zu richten an: contact@kroa.festival.com. Die Weitergabe der Daten des neuen Ticketinhabers erfolgt einerseits zur Erfüllung der Verträge zwischen ihm und dem Veranstalter sowie zwischen ihm und dem Kunden gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 b) der DS-GVO. Andererseits erfolgt diese Datenverarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Veranstalters (vgl. Ziffer 2.1) gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 f) DS-GVO. Für die Weitergabe von ermäßigten Tickets gelten diese Regelungen mit der zusätzlichen Maßgabe, dass eine Weitergabe nur möglich ist, wenn der neue Ticketinhaber die entsprechenden Ermäßigungsvoraussetzungen ebenfalls erfüllt.
§ 5 Verhalten in der Veranstaltungsstätte
(1) Hausrecht: Die Wahrnehmung des Hausrechts steht dem Veranstalter oder beauftragten Dritten jederzeit zu. Den Anordnungen des Veranstalters, der Polizei und des Sicherheitspersonals im Vorfeld, während und im unmittelbaren Anschluss an eine Veranstaltung ist stets Folge zu leisten.
(2) Zutritt: Grundsätzlich ist jeder Kunde oder Ticketinhaber mit einem wirksam gemäß § 4 (1) erworbenen Zutrittsrecht zum Zutritt zur Veranstaltungsstätte berechtigt. Der Zutritt kann aber verweigert bzw. der Kunde oder Ticketinhaber der Veranstaltungsstätte verwiesen werden, wenn
a) der Kunde oder Ticketinhaber sich weigert, sich vor Betreten der Veranstaltungsstätte am Eingang und/oder im Innenraum einer vom Sicherheitspersonal vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner Person und/oder seiner mitgeführten Gegenstände zu unterziehen;
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b) die auf den Tickets aufgedruckten Individualisierungsmerkmale (z. B. Namensaufdruck, Platzdaten, Barcode, QR Code, Serien- und/oder Warenkorbnummern) manipuliert, unkenntlich und/oder beschädigt oder mit dem Ticket bereits ein Zutrittsversuch erfolgt ist, soweit dies nicht vom Veranstalter zu vertreten ist, und/oder der Ticketinhaber nicht mit demjenigen Kunden personenidentisch ist, der im Zusammenhang mit dem Ticket entsprechend als Kunde gespeichert und über Individualisierungsmerkmale auf dem Ticket vermerkt ist, es sei denn, es liegt ein Fall der zulässigen Weitergabe nach § 4 (4) vor;
c) der Kunde oder Ticketinhaber ersichtlich alkoholisiert ist und/oder unter Drogeneinfluss steht;
d) einer der folgenden Gegenstände mitgeführt oder verwendet werden: Glasbehälter, nicht auf dem Veranstaltungsgelände erworbene alkoholische Getränke, Drohnen, pyrotechnische Gegenstände, Fackeln, Waffen und ähnliche gefährliche Gegenstände, Tiere.
Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch des Kunden bzw. des Ticketinhabers auf Entschädigung.
Weiterhin ist es untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Rassistische, fremdenfeindliche und/oder rechts- bzw. linksradikale Propagandamittel, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter, sofern Anlass zu der Annahme besteht, dass diese auf dem Veranstaltungsgelände unangemessen zur Schau gestellt werden. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön anstößigen, provokativ beleidigenden und/oder links- bzw. rechtsradikalen Parolen sowie entsprechende Handlungen im gesamten Bereich des Veranstaltungsgeländes verboten.
(3) Haftung: Der Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter und/oder Erfüllungsgehilfe haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Schadensersatzansprücheaufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände. Eine Haftung für gestohlene oder abhandengekommene Gegenstände besteht nicht.
(4) Bildaufnahmen: Der Aufenthalt in der Veranstaltungsstätte zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) und/oder der Erhebung von veranstaltungsbezogenen Daten ist nur mit Einwilligung des Veranstalters und in den für diese Zwecke besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Ohne Einwilligung des Veranstalters ist es nicht gestattet, Töne, Fotos und/oder Bilder, Beschreibungen oder Resultate bzw. Daten der Veranstaltung aufzunehmen bzw. zu erheben, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Verwendung. Zur Berichterstattung über die Veranstaltung sowie zu deren Promotion können der Veranstalter und/oder der zuständige Verband und/oder von ihnen jeweils beauftragte/autorisierte Dritte (z. B. Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DS-GVO unabhängig voneinander Bild- und Bildtonaufnahmen erstellen, die den Ticketinhaber als Zuschauer zeigen können. Diese Bild- und Bildtonaufnahmen können durch den Veranstalter sowie den zuständigen Verband sowie von ihnen jeweils autorisierten Dritten nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DS-GVO verarbeitet, verwertet und öffentlich wiedergegeben werden.
§ 6 Datenschutz
Soweit innerhalb dieser AGB nicht konkret anders benannt, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden / der Kundin und/oder des Ticketinhabers / der Ticketinhaberin einerseits zur Erfüllung eines Vertrages zwischen dem Veranstalter und dem Kunden, bzw. zwischen dem Kunden und dem Ticketinhaber gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DS-GVO und andererseits zur Wahrung berechtigter Interessen des Veranstalters. Bei dem Online-Verkauf und einem gewünschten Versand können personenbezogene Daten des Kunden / der Kundin zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 b) DS-GVO Dritten (Ticket-Verkaufsplattformbetreiber und Versandunternehmen) zur Verfügung gestellt werden. Die weiteren Datenschutzbestimmungen einschließlich der Rechte des Ticketinhabers nach der DS-GVO sowie der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des Veranstalters können der unter www.kroa-festival.com/datenschutz abrufbaren Datenschutzerklärung entnommen werden.
§ 7 Kontakt
Ticketbestellungen, Rückfragen und sämtliche Angelegenheiten in Bezug auf Tickets des Veranstalters können über folgende Kontaktmöglichkeiten an den Veranstalter gerichtet werden: contact@kroa-festival.com
Informationen zum Ablauf der Veranstaltung sowie Hinweise zu den Hygienemaßnahmen finden Sie unter: www.kroa-festival.com/hygiene.
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Die EU bietet eine Online-Plattform an, an die sich der Kunde wenden kann, um verbraucherrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln. Diese Plattform ist unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar.
Der Veranstalter nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil (vgl. § 36 VSBG).
§ 8 Rechtswahl/Erfüllungsort/Gerichtsstand
Es gelten die zwingenden Rechtsvorschriften desjenigen Landes, in dem der Kunde sich gewöhnlich aufhält. Im Übrigen gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen. Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort der Sitz des Veranstalters. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und/oder deren Gültigkeit oder Rechtsgeschäften auf Grundlage dieser AGB ergeben, ist Kronberg im Taunus, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher.